Gesinnungsbeschränkung
Ein Paladin, der seine rechtschaffen gute Gesinnung aufgibt, verliert sämtliche Paladinzauber und Klassenmerkmale. Bis zur Rückkehr zu seiner alten Gesinnung steigt er als Paladin nicht mehr auf.
Ein Paladin, der seine rechtschaffen gute Gesinnung aufgibt, verliert sämtliche Paladinzauber und Klassenmerkmale. Bis zur Rückkehr zu seiner alten Gesinnung steigt er als Paladin nicht mehr auf.