Selbstheilung
Der Standhafte Verteidiger heilt mit einer Standardaktion 1d8 Punkte Schaden + Konstitutionsmodifikator. Für jeweils 2 weitere Stufen jenseits von Stufe 2 erhöht sich die Heilung um 1d8 Punkte, bis zu einem Maximalwert von 5d8 Punkten auf Stufe 10. Diese Kraft kann nur einmal pro Tag ausschließlich in Verteidigungshaltung eingesetzt werden.
