Nachhallender Schlag
Du musst eine Nahkampfwaffe in der Hand halten, um diesen Zauber wirken zu können. Im Falle eines erfolgreichen Nahkampfangriffs geht von deiner Waffe ein Dröhnen aus. Das Ziel erleidet dadurch 1d6 Punkte Schallschaden. Deine Waffe wird durch diesen Angriff nicht in Mitleidenschaft gezogen. Setzt du das Attribut "Urteil" oder "Niederstrecken" gegen das Ziel ein, wird es im Falle eines erfolgreichen Angriffs 1 Runde lang mit "Wankend" belegt. Ein erfolgreicher Zähigkeitswurf hebt den Wankend-Effekt auf. Gelingt dir ein kritischer Treffer, ist das Ziel 1 Runde lang betäubt und erblindet 1d6 Runden lang. Ein erfolgreicher Zähigkeitswurf hebt beide Effekte auf. Setzt du außerdem "Urteil" oder "Niederstrecken" ein, hat dein Gegner nur einen Rettungswurf gegen alle Effekte. Dieser Zauber endet augenblicklich, wenn du deine Waffe nicht mehr in der Hand hältst. "Nachhallender Schlag" ist kumulativ mit "Donnernde Waffe".
